Führerschein-Klassen
Klassen bei Shortcut
Wir bilden die folgenden Führerschein-Klassen aus:
Klasse B
- Auto-Führerschein
- ab 18 Jahre
- Ausbildung mit Audi A3 Sportback
Klasse BE
- Auto-Führerschein mit Anhänger
- ab 18 Jahre
- Ausbildung mit Audi A3 Sportback und Anhänger
Klasse BF 17
- Begleitetes Fahren
- ab 17 Jahre
Weitere Informationen zum Führerschein ab 17 >>>
Mofa
- ab 15 Jahre
Klasse M
- Kleinkrafträder (bis 45 km/h)
- ab 16 Jahre
- Ausbildung mit Kreidler Florett 50 cm³
Klasse A1
- Krafträder bis 125 cm³ und 11 kW
- ab 16 Jahre
- Ausbildung mit Suzuki 125 FunFun
Klasse A (beschränkt)
- Motorrad-Führerschein
- ab 18 Jahre
- Ausbildung mit Suzuki GSR 600 ABS
Klasse A unbegrenzt
- Motorrad-Führerschein
- ab 25 Jahre
- Ausbildung mit Honda CBF 600
Klasse L
- ab 16 Jahre
Behördensprache
Im Behördendeutsch heisst der Führerschein eigentlich "Fahrerlaubnis"
Neue Führerscheinklassen
Ab dem 19.01.2013 gibt es neue Führerscheinklassen. Weitere Informationen hier:
EU-Fahrerlaubnisklassen
Die EU-Fahrerlaubnis-Klassen und die dazugehörigen Beschreibungen
AM (M)
zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h, A1Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW (15 PS)
A beschränkt (A2 bzw. AB)
Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 25 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,16 kW/kg
A
Krafträder über 50 cm³ oder über 45 km/h, auch mit Beiwagen.
B (und BF17)
Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und maximal 8 Sitzplätzen (ausgenommen Fahrersitz)
BE (und BEF17)
Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (sofern der Zug nicht unter Klasse B fällt)
C
Kraftwagen über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 8 Sitzplätze (ausgenommen Fahrersitz)
C1
Kraftwagen mit 3,5–7,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 8 Sitzplätze (ausgenommen Fahrersitz)
CE
Last- und Sattelzüge
C1E
Züge aus C1-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger GesamtmasseDOmnibusse mit mehr als 8 Sitzplätzen (ausgenommen Fahrersitz)
D1
Omnibusse mit 9–16 Sitzplätzen (ausgenommen Fahrersitz)
DE
Züge aus D-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 0,75 t zulässiger Gesamtmasse
D1E
Züge aus D1-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 0,75 t zulässiger Gesamtmasse
L
Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils bis 25 km/h
M
Kleinkrafträder sowie Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ und 45 km/h ohne Beiwagen
S
Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis jeweils 45 km/h
T
Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h

