Führerschein-Klassen

Der EU-Führerschein - vielleicht bald Deiner...!Klassen bei Shortcut

Wir bilden die folgenden Führerschein-Klassen aus:

Klasse B

  • Auto-Führerschein
  • ab 18 Jahre
  • Ausbildung mit Audi A3 Sportback

Klasse BE

  • Auto-Führerschein mit Anhänger
  • ab 18 Jahre
  • Ausbildung mit Audi A3 Sportback und Anhänger

Klasse BF 17

  • Begleitetes Fahren
  • ab 17 Jahre

Weitere Informationen zum Führerschein ab 17 >>>

Mofa

  • ab 15 Jahre

Klasse M

  • Kleinkrafträder (bis 45 km/h)
  • ab 16 Jahre
  • Ausbildung mit Kreidler Florett 50 cm³

Klasse A1

  • Krafträder bis 125 cm³ und 11 kW
  • ab 16 Jahre
  • Ausbildung mit Suzuki 125 FunFun

Klasse A (beschränkt)

  • Motorrad-Führerschein
  • ab 18 Jahre
  • Ausbildung mit Suzuki GSR 600 ABS

Klasse A unbegrenzt

  • Motorrad-Führerschein
  • ab 25 Jahre
  • Ausbildung mit Honda CBF 600

Klasse L

  • ab 16 Jahre

Behördensprache

Im Behördendeutsch heisst der Führerschein eigentlich "Fahrerlaubnis"

Neue Führerscheinklassen

Ab dem 19.01.2013 gibt es neue Führerscheinklassen. Weitere Informationen hier:

www.fahrlehrerverband-bw.de

EU-Fahrerlaubnisklassen

Die EU-Fahrerlaubnis-Klassen und die dazugehörigen Beschreibungen

AM (M)

zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h, A1Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW (15 PS)

A beschränkt (A2 bzw. AB)

Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 25 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,16 kW/kg

A

Krafträder über 50 cm³ oder über 45 km/h, auch mit Beiwagen.

B (und BF17)

Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und maximal 8 Sitzplätzen (ausgenommen Fahrersitz)

BE (und BEF17)

Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (sofern der Zug nicht unter Klasse B fällt)

C

Kraftwagen über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 8 Sitzplätze (ausgenommen Fahrersitz)

C1

Kraftwagen mit 3,5–7,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 8 Sitzplätze (ausgenommen Fahrersitz)

CE

Last- und Sattelzüge

C1E

Züge aus C1-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger GesamtmasseDOmnibusse mit mehr als 8 Sitzplätzen (ausgenommen Fahrersitz)

D1

Omnibusse mit 9–16 Sitzplätzen (ausgenommen Fahrersitz)

DE

Züge aus D-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 0,75 t zulässiger Gesamtmasse

D1E

Züge aus D1-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 0,75 t zulässiger Gesamtmasse

L

Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils bis 25 km/h

M

Kleinkrafträder sowie Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ und 45 km/h ohne Beiwagen

S

Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis jeweils 45 km/h

T

Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h